Die nachfolgenden Wahlprüfsteine sind für das Jahr 2025 formuliert.
Diese zielen auf alle Wahlen dieses Jahres und richten sich an alle relevanten politischen Parteien.
Es wird vor allem die generelle Haltung der politischen Parteien angefragt, zum Thema der modernen und fortschrittlichen "Getrennterziehung" bzw. zum vorbildlichen und wegweisenden gesellschaftlichen Trend des immer weiter um sich greifenden "Getrennterziehend" (Equal-Care), d.h. die zunehmende gemeinsame Erziehung und Betreuung der Kinder durch beide Eltern, auch nach Trennung oder Scheidung.
Die Antworten der Parteien werden vom NwGz zur individuellen Wahlentscheidung öffentlich zur Verfügung gestellt.
Diese Antworten der Parteien werden vom NwGz dabei nicht bewertet, da das NwGz explizit politisch neutral ist.
Es erfolgen insbesondere keine Wahlempfehlungen des NwGz.
Auf unzutreffende Antworten wird jedoch evtl. vom NwGz hingewiesen.
Dies u.a. falls eine Partei eine explizite Frage bzgl. der sehr großen Bevölkerungsgruppe der "Getrennterziehenden", ausweichend oder unzutreffend oder statt dessen für die hier lediglich nachrangig und untergeordnete, kleine Teilgruppe von z.B. "Alleinerziehenden" beantwortet.
Ebenso sollte ein ledigliches Ausweichen oder Hinweisen auf andere Zuständigkeiten, z.B. der jeweiligen Bundesebene, Landesebene oder kommunalen Ebene bei der Beantwortung der Wahlprüfsteine unbedingt vermieden werden.
Sehr freundlich weist das NwGz ergänzend darauf hin, dass die Antworten evtl. zukünftig zitiert werden.
Die Antworten der verschiedenen Parteien werden zur leichteren Vergleichbarkeit, u.a. auf den öffentlichen Internetseiten des NwGz tabellarisch nebeneinander gestellt.
Wir bitten daher bei den Antworten sich an die expliziten Fragen zu halten und diese in der vorgegebenen Reihenfolge und möglichst vollständig zu beantworten.
(Die letzte Partei, die dies nicht berücksichtigt hat, ist z.B. bei den Landtagswahlen 2023 in Hessen deutlich abgestürzt.)
Ebenso bitten wir um Zusendung der Anworten per E-Mail bzw. in einer Form, die uns ermöglicht diese per Copy und Paste in die tabellarische Übersicht zu kopieren.
Vielen Dank für ihre Mitwirkung und die Mitwirkung ihrer Partei
im Interesse von Familien und Kinder.
1. Wahlprüfstein zum 1.1.2025:
Gesellschaftliches Gewicht und Förderung der Bevölkerungsgruppe der "Getrennterziehenden":
Die Gesellschaftsgruppe der Getrennterziehenden ist mit ca. 15 Mio. Bürgern (15.000.000) eine der größten und wichtigsten Gruppen und hat als Wähler enormes Gewicht.
Hierzu steht im Gegensatz, dass die familienpolitischen Reformen für Getrennterziehende zwar dringend erforderlich sind,
trotzdem in den vorigen Legislaturen von den größeren Fraktionen des Bundestags fahrlässig vernachlässigt worden sind.
Zur besseren Beantwortung der folgenden Fragen, weisen wir sehr freundlich darauf hin, dass der Begriff "Getrennterziehende" hier wesentlich genauer und umfassender ist,
als hiervon abweichende Begriffe wie z.B. die Begriffe "Trennungsfamilien" oder "Alleinerziehende", d.h. dass diese letzteren Begriffe für die folgenden Wahlprüfsteine explizit nicht als hinreichend eingestuft werden.
Bitte beantworten sie entsprechend die folgenden Fragen bzw. Teilfragen::
a) Die gemeinsame Betreuung der Kinder durch beide Eltern (Equal-Care) wird heutzutage als modern und fortschrittlich eingestuft.
Dies gilt nicht nur für zusammen lebende Familien, sondern auch für getrennt lebende Familien.
Beide Elternteile betreuen die Kinder, beide Elternteile gehen einem Einkommenserwerb z.B. zu je 70% nach. In welcher prozentualen Aufteilung oder mit welchen Wechselrhythmen dies erfolgt, ist hierbei momentan nachrangig und sollte im gemeinsamen Ermessen der jeweiligen Familien liegen.
"Wie möchten sie diese moderne und fortschrittliche gemeinsame Betreuungsform und die hiermit einher gehende Bezeichnung des "Getrennterziehend" zukünftig fördern ?"
b) "Welche Beschlüsse ihrer Partei z.B. auf Ebene ihrer Bundespartei gibt es explizit zur Förderung von "Getrennterziehung" und "Getrennterziehenden"."
c) "Welche signifikanten oder relevanten Anträge, Anfragen oder sonstigen Initiativen für "Getrennterziehung", "Getrennterziehende" bzw. zur "Förderung von und Hilfe für Getrennterziehende", z.B. im Kontext Bundestag oder Bundesregierung, kann ihre Partei vorweisen ?"
d) "Hat ihre Partei die Begriffe "Getrennterziehung" oder "Getrennterziehende", die eine der größten und wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen bezeichnen, schon explizit in ihrem Parteiprogramm genannt,
sowie insbesondere für die anstehenden Wahlen dieses Jahres explizit in ihren Wahlkampfprogrammen genannt ?" (Mit dieser Frage sind explizit nicht die Begriffe 'Alleinerziehend' oder 'Trennungsfamilien' gemeint !)
(Vgl.: Zehnter Familienbericht der Bundesregierung: "Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder — Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen", Januar 2025)
2. Wahlprüfstein zum 1.1.2025:
Kinderrechte und Qualität von Instituten, Jugendämtern und Jugendhilfe
In Deutschland besteht immer noch eine signifikante Rückständigkeit bzgl. der Umsetzung und Sicherung der Kinderrechte.
Viel diskutiertes Beispiel ist hierzu u.a. eine anscheinend grob unzutreffende Veröffentlichung des DJI (Deutsches Jugend Institut, München), die offensichtlich auf erschreckende Weise die Kinderrechte ignoriert,
sowie von Fachkreisen anscheinend als grob dilettantisch oder 'Wissenschaftsbetrug' eingestuft wird.
Siehe hierzu:
Analyse zur Veröffentlichung "Verdorbener Wein in neuen Schläuchen":
Teil 1 - "Nur Täuschung oder Wissenschaftsbetrug ?": https://www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/pa01dji.html
Teil 2 - "Methoden der Lesermanipulation ?": https://www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/pa02dji.html
Teil 3 - "Wissenschaftliche Aussagen und Inhalte systematisch verfälscht ?": https://www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/pa03dji.html
Solche Kinderrechtsverletzungen oder Kindeswohlgefährdungen erfolgten in der Vergangenheit eventuell mit Wissen oder scheinbar vielleicht sogar im Auftrag des Bundesfamilienministeriums.
"Wie möchten sie zukünftig die Kinderrechte sicherstellen und zukünftig die hinreichende Qualität von Instituten sowie von Jugendämtern und Jugendhilfe sichern ?"
3. Wahlprüfstein zum 1.1.2025:
Schutz von Kindern vor Eltern-Kind-Entfremdung (EKE) und vor weiteren Kindeswohlgefährdungen und Kinderrechteverletzungen
Gemäß WHO kann Eltern-Kind-Entfremdung ein Risiko für Kinder sein (‘caregiver-child relationship problem').
Hiervon betroffene Kinder leiden oft an Folgeschäden und Spätfolgen, manchmal sogar noch als Erwachsene, bis hin zur Suizidgefahr.
Immer mehr Länder schützen inzwischen in ihrer Gesetzgebung die Kinder explizit vor solchen Gefahren.
Jüngstes Beispiel ist das Nachbarland Dänemark, das zum 1.1.2025 eine diesbezüglich moderne und fortschrittliche Gesetzgebung eingeführt hat. Ebenso wird inzwischen auch schon z.B. in Italien ein entsprechenes Gesetz sogar mit eventuellen Haftstrafen vorbereitet, um Kinder vor Eltern-Kind-Entfremdung (EKE) zu schützen.
Insbesondere Skandinavien ist sehr viel moderner und fortschlicher in der Familienpolitik aufgestellt als Deutschland.
Dies sollte im Interesse der Kinder schnellst möglich verbessert werden.
"Wie möchten Sie Kinder zukünftig vor Eltern-Kind-Entfremdung (EKE) schützen, bzw. vor solchen Kindeswohlgefährdungen und Kinderrechteverletzungen (Art. 18 der KRK der VN. Sowie Art. 35 mit der zutreffenden Übersetzung 'Kindesentziehung')."
Siehe:
WHO Text zu Eltern-Kind-Entfremdung (EKE): https://www.who.int/standards/classifications/frequently-asked-questions/parental-alienation
Durch das NwGz korrigierte Übersetzung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen: https://www.netzwerk-getrennterziehend.de/Kinderrechtskonvention/
4. Wahlprüfstein zum 1.1.2025:
Schutz von Trennungskindern vor Diskriminierung und behördlichem Fehlverhalten
Das Grundgesetz sichert jedem Bürger das Recht auf Diskriminierungsfreiheit zu.
Diesbezüglich steht z.B. in GG Art. 6 Abs. 5: "Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern."
Dies dürfte inzwischen etabliert sein.
Jedoch haben Kinder getrennt lebender und getrennt erziehender Eltern, regelmäßig unter einer Ungleichbehandlung bzw. Diskriminierung, gegenüber Kindern von nicht getrennt lebenden und nicht getrennt erziehenden Eltern zu leiden.
Dies ist insbesondere im Kontext von Verwaltungen oder Schulen regelmäßig zu beobachten, die diesbezüglich immer wieder im hohen Ausmaß inkorrekt agieren.
Das Grundgesetz stellt Schutzrechte von Bürgern bzw. Kindern und Familien gegenüber solchem staatl. Fehlverhalten dar.
"Können Sie sich vorstellen, zukünftig die Kinder getrennt lebender und getrennt erziehender Eltern durch eine entsprechende Grundgesetzergänzung analog zu Art. 6 Abs. 5 vor solchem staatl. Fehlverhalten zuverlässig zu schützen ?"
5. Wahlprüfstein zum 1.1.2025:
Schutz vor sekundären Kindeswohlgefährdungen
Kindeswohlgefährdungen und Kindesmisshandlungen wie in den Fällen Staufen, Lügde, Bergisch Gladbach, ... sind insbesondere durch staatliches Versagen begünstigt worden.
Viele weitere Missstände von Kindeswohlgefährdungen und Kindesmisshandlungen werden sogar durch staatl. Missstände und staatl. Versagen verursacht (Sekundäre Kindeswohlgefährdungen).
Dies widerspricht den staatl. Pflichten aus der Kinderechtskonvention (Art. 3 Abs. 3).
"Wie möchten Sie diese Missstände sekundärer Kindeswohlgefährdungen konkret verbessern oder komplett beseitigen ?"
6. Wahlprüfstein zum 1.1.2025:
Korrekturpflichten und Aufsichtspflichten sowie Ausbildungsmängel
a) Die Jugendhilfeausschüsse der Kommunen kommen regelmäßig ihren Korrekturpflichten sowie Aufsichtspflichten über die Jugendämter nicht hinreichend nach.
"Welche Möglichkeiten sehen sie insbesondere angesichts der bekanntlich erschreckenden Qualitätsdefizite der Jugendämter und Jugendhilfe, dies zukünftig zuverlässig zu verbessern ?"
b) Offensichtlich sind die Mitarbeiter der Jugendämter und Jugendhilfe in extremen Ausmaße nicht hinreichend ausgebildet.
Dies betrifft insbesondere die Begleitung von Trennungsfällen und die Trennungsberatung.
Oftmals ist es in den Familien aufgrund von Dilettantismus der Jugendämter, der Familienberatung und der Jugendhilfe, nach der Einbeziehung der o.g. kommunalen Organisationen schlimmer als zuvor.
"Wie möchten Sie diese Missstände beheben und eine zukünftig hinreichende Qualität bei Jugendämtern, Familienberatungsstellen und Jugendhilfe zuverlässig sicher stellen und kontrollieren ?"
7. Wahlprüfstein zum 1.1.2025:
Fehlanreize in Familiengerichtlichen Verfahren
Ca. 70% - 80% der Familiengerichtlichen Verfahren gehören laut übereinstimmenden Schätzungen der Fachwelt gar nicht vor Gericht, sondern eigentlich in die Familienberatung.
D.h. derzeit werden offenbar viel zu viele Familien zu den Familiengerichten geschickt, da die Jugendämter oder Familienberatungsstellen oftmals keine hinreichende Beratungsqualität oder Hifequalität bieten.
Zudem wird oftrmals ein soziales Fehlverhalten hauptbetreuender Elternteile geduldet oder sogar begünstigt. Oftmals werden sogar Fehlanreize durch Jugendämter oder in familiengerichtlichen Verfahren ermöglicht, die Kindern schaden können.
"Wie möchten Sie diesbezüglich die momentanen Missstände oder auch die Fehlanreize korrigieren ?"
8. Wahlprüfstein zum 1.1.2025:
Separater Gerichtszug für die Familiengerichte
Ein bekanntes Problem ist die Angliederung der Familiengerichte an die Amtsgerichte. Dies führt bei Richtern immer wieder zu nicht hilfreichen Karriereverläufen und zum Teil nicht hinreichender Kompetenz bei der Lösung von Familiendifferenzen.
Ein Richter mag als Volljurist exzellent ausgebildet sein. Die Verfahren von Familiengerichten benötigen jedoch vor allem Soziale Kompetenz von Richtern zur Beruhigung und Lösung von Familiendifferenzen. Dies ist momentan in hohem Umfang immer noch nicht hinreichend sichergestellt.
Eine ideale, einfache und schnelle Lösung hierfür, könnte ein separater Gerichtszug für die Familiengerichte sein, ähnlich wie dies bei den Verwaltungsgerichten, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten schon längst besteht.
D.h. idealerweise könnte dies durch separate Familiengerichte mit separatem Geschäftsverteilungsplänen und strikten getrennten Zuordnungen der Richter, sowie für die weiteren Instanzen, mit separaten Ober-Familiengerichten und einem separaten Bundes-Familiengericht sichergestellt werden.
Diesbezügliche Gegenargumente existieren offensichtlich nicht.
"Wann würde eine solche schon längst überfällige und für die Kinder und Familien wichtige Verbesserung von Ihnen vorbereitet und eingeführt ?"
Vgl. DFGT 2023 Tagungsband, Empfehlungen des Arbeitskreises 1 'Qualifikationsanforderungen und Fortbildung in den familienrechtlichen Professionen - Wunsch und Wirklichkeit': https://www.dfgt.de/resources/2023_Arbeitskreis_01.pdf
- Eigenständige Familiengerichtsbarkeit.
9. Wahlprüfstein zum 1.1.2025:
Fehlerhaftes oder fehlgeleitetes Verhalten von Rechtsanwälten gegen das Kindeswohl und gegen die Kinderrechte
Immer wieder werden im familiengerichtlichen Kontext, erschreckende Fälle von streitschürenden Rechtsanwälten bekannt.
Diese scheinen regelmäßig gezielt gegen die Wahrheitspflichten und Vollständigkeitspflichten zu verstoßen und somit gezielt explizit gegen die Interessen der Kinder und gegen die Kinderrechte zu agieren.
Solche Verhaltensarten verstoßen regelmäßig gegen das Kindeswohl und dürften regelmäßig als Kindeswohlgefährdung einzustufen sein.
Ebenso werden die gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vorrangigen Kinderrechte, durch ein fehlerhaltes oder fehlgeleitetes Verhalten dieser Rechtsanwälte gefährdet oder verletzt.
"Wie möchten sie diese Kinderrechtsverletzungen und Kindeswohlgefährdungen, die von diesen Personen bzw. Rechtsanwälten ausgehen, zukünftig verhindern bzw. korrigieren, d.h. den Schutz der Kinder vor derartigem Fehlverhalten stärken ?"
10. Wahlprüfstein zum 1.1.2025:
Qualifizierte Öffnung von Gerichtsakten für die Evaluation und Qualitätssicherung.
Familiengerichtliche Verfahren erfolgen zum Schutz der Privatsphäre der Familien unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Dies scheint jedoch eventuell eine hinreichende Qualitätskontrolle oder Qualitätssicherung von gerichtlichen Verfahren zu verhindern.
Immer wieder wird von Fachkreisen eine qualifizierte Öffnung solcher Gerichtsakten für eine unabhängige, neutrale und anonymisierte Evaluation, z.B. durch entsprechend qualifizierte Hochschulen angeregt.
Dies dürfte nur Vorteile aufweisen und insbesondere langfristig für die Kinder und Familien hohe Vorteile bringen.
"Wann und wie möchten Sie diese qualifizierte Öffnung der Gerichtsakten z.B. für die Hochschulen ermöglichen ?"
Vgl. DFGT 2023 Tagungsband, Empfehlungen des Arbeitskreises 1 'Qualifikationsanforderungen und Fortbildung in den familienrechtlichen Professionen - Wunsch und Wirklichkeit': https://www.dfgt.de/resources/2023_Arbeitskreis_01.pdf
- Zugang der Wissenschaft zu den familiengerichtlichen Akten.
Ergänzend wird auf das Eckpunktepapier des Deutschen Anwaltvereins von Januar 2025 zur Bundestagswahl 2025 hingewiesen.
Dieses Eckpunktepapier regt zur dringend erforderlichen Qualitätssicherung und Dokumenation an, die "Audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung" zu ermöglichen.
Siehe: https://anwaltverein.de/files/anwaltverein.de/downloads/presse/eckpunktepapier-des-dav-zur-btw-2025-final.pdf (X., Seite 18)
11. Wahlprüfstein zum 1.1.2025:
Differenzen zwischen den Kinderregelsätzen, dem Unterhaltsvorschuss, dem Mindestunterhalt der Düsseldorfer-Tabelle
Beim Kindesunterhalt gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden in den verschiedenen Rechtsbereichen des BGB und des Sozialrechts. Die Festlegung der Bedarfssätze erfolgt teilweise ohne empirische Erfassung der realitätsgerechten Bedarfe von Kindern und Jugendlichen. Damit entsteht eine Ungleichbehandlung.
"Wie möchten sie zukünftig solche Ungleichbehandlungen korrigieren ?"
"Halten Sie eine empirische Grundlage für die korrekte Feststellung der Bedarfe von Kindern für vorteilhaft
und mit welchen konkreten Vorhaben möchten sie korrektere Berechnungen zukünftig sicherstellen ?"
12. Wahlprüfstein zum 1.1.2025
Besonderer Schutz für Kinder im Grundgesetz
Kinder und die Kinderrechte sind weitgehend durch das Grundgesetz geschützt. Jedoch haben Kinder im Rahmen des Heranwachsens auch besondere Bedürfnisse, die vielleicht eines speziellen Schutzes bedürfen.
Einer der Formulierungsvorschläge zur Ergänzung von GG Art. 6 lautet:
"Der Schutz und die Förderung von Kindern
sind vorrangig zu beachten."
Dies entspricht dem zentralen Anliegen der Kinderrechtskonvention (Art. 3 Abs. 1).
"Wie stehen sie zu einer entsprechenden Ergänzung des Grundgesetzes ?"
Vielen Dank für ihre freundliche und konstruktive Mitwirkung und die bestmögliche Beantwortung der o.g. Wahlprüfsteine.
Diese Fragen können vielleicht auch als Anregungen aufgefasst werden, entsprechende Verbesserungen bei einer eventuellen Regierungstätigkeit anzustreben.